Wohngemeinschaft Bühl GmbH

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Taxordnung 2012

Wohngemeinschaft Bühl GmbH

bullet1. Grundsatz
bullet2. Festlegung der Pensionskosten und der Ansätze für die Zusatzleistungen
bullet3 Tagestaxe
bullet4. Pflege-/Betreuungstaxen
bullet5. Zusatzkosten
bullet6. Rückerstattung bei Abwesenheit
bullet7. Besondere Bestimmungen

Anfang1. Grundsatz

Alle Taxen sind Einheitspreise, die sich nach den Betriebskosten des Heimes richten.

Anfang2. Pensionskosten und die Preise für die Zusatzleistungen

Die Pensionskosten setzen sich zusammen aus der Tagestaxe, der Pflege- und Betreuungstaxe und den Zusatzkosten. Die Rechnungsstellung erfolgt per LSV+ und wird dem Kundenkonto direkt belastet (Zahlungsfrist 10 Tage).

bulletPreisanpassungen richten sich nach der Entwicklung der Betriebskosten. Änderungen werden den BewohnerInnen 1 Monat im Voraus mitgeteilt.
bulletDie Leistungen für Pflege und Betreuung werden nach BESA erfasst.
bulletDie Einstufung erfolgt erstmals 2 Wochen nach Eintritt, danach 2mal jährlich.
bulletAusserordentlicher Mehraufwand für Pflege- und Betreuungsleistungen, die durch das BESA nicht erfasst sind, werden nach Aufwand verrechnet.
bulletVorübergehender zusätzlicher Aufwand (z.B. Grippe, Verschlechterung des Allgemeinzustandes bis ca. 2 Wochen und ähnliche Situationen) bleiben in der Regel unberücksichtigt, d.h. sie führen nicht zu einer neuen Einstufung.
bulletEine neue Einstufung erfolgt sofort, wenn eine bleibende Veränderung eintritt.
bulletDie Preise und Ansätze für Zusatzleistungen, welche nicht in der Taxordnung aufgeführt sind, bestimmt die Heimleitung.

Anfang3. Tagestaxe

In der Tagestaxe sind folgende Leistungen enthalten:

bulletUnterkunft im Einer/Zweier-Zimmer (möbliert)
bulletVollpension inkl. Getränke (Tee, Kaffee und Mineral ungesüsst)
bulletBesorgen der Bett- und Frottierwäsche
bulletBesorgen der Privatwäsche
bulletBesorgen des Zimmers (inkl. einer monatlichen gründlichen Reinigung)
bulletHeizung, Strom, Kalt- und Warmwasser
bulletAnlässe und Veranstaltungen, die allen BewohnerInnen gemeinsam angeboten werden
bulletärztlich verordnete Schon- oder Diätkost

Leistungen, welche in der Tagestaxe nicht enthalten sind:

bulletArztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial
bulletKrankenmobilien
bulletPflege- und Betreuungsleistung gemäss System BESA
bulletAusserordentlicher Mehraufwand für Pflege- und Betreuungsleistungen
bulletandere Getränke
bulletVerpflegung von Gästen
bulletToilettenartikel / Coiffeur / Pediküre
bulletNäharbeiten, Flicken der persönlichen Wäsche, chem. Reinigung
bulletGebühr für TV / UKW- Anschluss (Gemeinschaftsantenne)
bulletKonzessionsgebühren, Telefoninstallation und Gebühren
bulletHaftpflichtversicherung
bulletMobiliarversicherung
bulletKranken- und Unfallversicherung, Krankentransporte

Tagestaxen:

bulletEinbettzimmer
sFr. 130.–/Tag
bulletZweibettzimmer
sFr. 110.–/Tag

Anfang4. Pflege-/Betreuungstaxen

 Pflegebedarf

BESA 

 Pflegekosten

  (Übernahme) Pflegetaxe Betreuungstaxe Total
      KVG-KK MiGel Kanton/Gem.

 Eigenanteil Bewohner

Pflege/Betreuung
1   01 bis 06 9.00 0.50 0.00 5.30 30.00 44.80
2   07 bis 13 18.00 0.50 0.00 18.80 30.00 67.30
3   14 bis 20 27.00 1.50 0.00 20.30 30.00 78.80
4   21 bis 26 36.00 1.50 10.30 21.60 30.00 99.40
5   27 bis 33 45.00 2.00 27.90 21.60 25.00 121.50
6   34 bis 40 54.00 2.00 36.10 21.60 25.00 138.70
7   41 bis 46 63.00 2.50 47.70 21.60 25.00 159.80
8   47 bis 53 72.00 3.00 51.30 21.60 25.00 172.90
9   54 bis 60  81.00 3.00 67.10 21.60 20.00 192.70
10   61 bis 66 90.00 3.00 65.20 21.60 10.00 189.80
11   67 bis 73 99.00 3.00 78.70 21.60 10.00 212.30
12   74 und < 108.00 3.00 138.20 21.60 0.00 270.80

Unsere Wohngruppen sind auf der Pflegeheimliste des Kantons Thurgau aufgeführt.
Die Krankenkassen beteiligen sich an den Pflegekosten!

Anfang5. Zusatzkosten

bulletNicht ärztlich verordnete Schon- oder Diätkost
sFr. 5.– /Mahlzeit
bulletLeistungen, die in der Tagestaxe nicht eingeschlossen sind werden mit folgendem Ansatz verrechnet
sFr. 50.– /Stunde
bulletSchlussreinigung
sFr. 300.–

Anfang6. Rückerstattung bei Abwesenheit

Bei Abwesenheit oder Spitalaufenthalt von mehr als sechs aufeinander folgenden Tagen, werden ab dem siebten Tag sFr. 10.– pro Tag rückvergütet. Der Ein- und Austrittstag gilt als Anwesenheit. Der Vertrag endet 14 Tage nach dem Todestag.

Anfang7. Besondere Bestimmungen

Vorauszahlung von sFr. 5'000.– vor Eintritt. Die Vorauszahlung wird nicht verzinst und wird bei der Abschlussrechnung in Abzug gebracht.

Bei Vorliegen von aussergewöhnlichen Gründen kann die Heimleitung im Einzelfall Bestimmungen dieser Taxordnung zugunsten der BewohnerIn ändern.

Genehmigt durch die Geschäftsleitung am 30. Dezember 2011

Wohngemeischaft Bühl GmbH
Christoph Wild
MAS Gerontologe (FH Bern) / Geschäftsführer

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Zertifizierung ISO9001 - BSV-IV durch SwissTS Lehrbetrieb für berufliche Grundausbildung
Wohngemeinschaft Bühl GmbH
E-Mail: info@wgbuehl.ch
Internet: www.wgbuehl.ch
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